Der Pensionsfonds ist eine rechtlich sebstständige Altersversorgungseinrichtung, die ausschließlich für betriebliche Altersversorgung genutzt werden kann. Der Pensionsfonds hat im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge liberalere Kapitalanlagevorschriften, wodurch er stärker von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren kann.
Der Pensionsfonds kann vom Arbeitgeber, aber auch vom Arbeitnehmer (im Rahmen der Entgeltumwandlung) finanziert werden. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2008: jährlich 2.544 Euro) bleibt der Versicherungsbeitrag steuerfrei. Seit Anfang des Jahres 2005 gibt es einen zusätzlichen Betrag von 1.800 Euro, der genutzt werden kann.
Der Arbeitnehmer erhält am Ende der Laufzeit (frühestens mit dem 60. Lebensjahr) den Pensionsfonds in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans ausgezahlt.
Pensionsfonds unterliegen dem Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein. Sie gewähren einen Rechtsanspruch auf mindestens die eingezahlten Beiträge.
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