Die Kfz-Versicherung (Kraftfahrzeugversicherung) ist eine Pflichtversicherung. Sie dient dazu, dem Geschädigten den bei einem Autounfall entstandenen Schaden zu ersetzen.
Zusätlich gibt es die Teilkaskoversicherung, die Schäden (wie z.B. Brand, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl am eigenen Fahrzeug oder unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung) abdeckt.
Darüber hinaus gibt es die Vollkaskoversicherung, die die Teilkaskoversicherung automatisch mit ein. Sie deckt zusätzlich selbstverschuldete Kfz-Schäden ab. Die Vollkaskoversicherung tritt ebenfalls in Kraft, wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht) oder wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist.
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