Sie als Unternehmer und Selbstständiger erhalten normalerweise keinerlei Altersversorgung vom Staat, da Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie einen besonderen Vorteil: Ihr Unternehmen kann per Gesellschafterbeschluss Ihre Altersversorgung übernehmen – inklusive Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz. Dadurch können Sie sich eine maßgeschneiderte Versorgung sichern. Mit der 2-Stufen-Vorsorgestrategie mit Pensionszusage und Direktzusage erhalten Sie eine bedarfsorientierte Altersvorsorge.
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